Einige neue fragen in bezug auf die »Ordinatio Imperii« aus dem jahre 817

Authors

  • Tereza Ganza-Aras Universität von Zadar

DOI:

https://doi.org/10.15291/radovihahu.1874

Abstract

Die Bestrebungen der frankischen Herrscher zur Einheit des Staates und Wahrung des inneress Friedens fanden ihren vollen Ausdruck in der Schrift »erdinabio imperii« Ludwigs des Frommen (817). Die neuen Auisle- gungen über Ludwigs Herrschaft gehen den Weg einer vollkommenen Affirmation seiner Regierung und bezeichnen sein Zeitalter — mindestens bis zum J. 824- als den Hohepumkt der karolingischen Macht. Der »ordinatio imperii« gemâss kann die Regierung nur auf die legitimen Sohne eines Herrschers übergehen, wâhrend das Land unter alien anderen Sohnen aufgeteilt werden kann. Das bedeutet — auch vom formalen Stand- punkt aus gesehen — den Bruch mit der germanischen Tradition, Regierung und Land gleichmassig unter die Sohne und Brüder eines Herrschers aufzu- teilen. Der bisherige Begriff, dass Nachfolge und Erbschaft eine Einheit bildein, andert sich und es beginnt die Unterscheidung zwischen Nachfolge und Erbschaft. Nach der Kaiserkronung Karls des Grossen wird das »Imperium« als ein Amt betrachtet, dessen heilige Pflicht die Sorge um die christliche Welt zu sein hat. Die Regierung ist ein »Ministerium« geworden, und der Herrscher ist für die Fiihrung dieses Amtes, bzw. dieses »Ministeriums« allein Gott verantwortlich. Damit kommt man zu den Prinzipien der spâtantiken Auf- fassung einer »civitatis dei«. Diese Anderung hat auch in der Titulierung des Herrschers ihren Ausdruck gefunden. Der christliche Universalismus Karls des Grossen und Ludwigs des Frommen war frankisch-christlich. Ererwuchs aus dem frankischen Kônigtum und aus der politischen Tats'ache, dass das frânkische Konigtum fast die ganze westliche Welt umfasste. Hier liegt die Wurzel des Streites zwischen dem Papst und dem Kaiser.

References

Published

2018-04-18

Issue

Section

Articles